Spendenaufruf Sozialfonds für das Mensa- und Kindergartenessen sowie für sozial Schwache und Asylbewerber/Geflüchtete

Der Sozialfonds für das Mensa- und Kindergartenessen sowie für sozial Schwache und Asylbewerber/Geflüchtete ist momentan leer. Träger dieses Fonds ist der Förderverein der Uhlandschule Wannweil. In der Regel wird der Fonds über die Einnahmen des Ostermarktes, aber auch über kleinere andere Spenden finanziert. Der Ostermarkt 2020 ist – Corona bedingt – ausgefallen. Da deshalb seit Anfang September 2020 kein Geld mehr in der Kasse ist, konnten 8 Familien nicht wie beantragt unterstützt werden.

Diese acht Familien hatten um eine Unterstützung von zusammen rund 2.200 € gebeten.

Der Sozialfonds würde, wenn entsprechende finanzielle Mittel vorhanden wären, diese Leistungen/Umfang gewähren:

Übernahme der Kernibeiträge sowie der Beiträge für die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung (z.B. Jugendbegleiterprogramm)

Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Mensa der Uhlandschule sowie in den Wannweiler Kindergärten

Anspruchsvoraussetzungen:

Bedürftige Schüler/-innen mit Hauptwohnsitz in Wannweil erhalten einen Zuschuss aus diesem Fonds, sofern sie an der Wannweiler Uhlandschule (öffentlichen Schule mit Ganztagsbetrieb) unterrichtet werden oder in einer Wannweiler Kindertagesstätte betreut werden, in der warmes Mittagessen ausgegeben wird.

Bedürftig sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dann, wenn ihre Eltern Leistungen

  • von der Bundes­agentur für Arbeit (Hartz IV) oder
  • dem Kreissozialamt (Kindergeldzuschlag, Grund­sicherung bei Erwerbsminderung, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung etc.) erhalten.

Bedürftig sind die Kinder aus Wannweil u.a. auch dann, wenn ihre Eltern keine Leistungen des Kreissozialamts bzw. der Bundesagentur für Arbeit etc. erhalten und eine der im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen:

  • Kinder, die in sozial belasteten Kontexten aufwachsen, bei denen das Haushaltseinkommen der Eltern die Einkommensgrenze nach SGB II (Hartz IV) um weniger als 20 % überschreitet.
  • Schüler/-innen, bei denen das Haushaltseinkommen der Eltern die Einkommens­grenze nach SGB II (Hartz IV) um weniger als 20 % überschreitet.

Mit Ihrer Spende könnten wir unsere 8 Wannweiler Familien mit den Leistungen des Fonds unterstützen. Neun Kinder könnten dann wieder regelmäßig in Schule oder Kindergarten ein warmes Mittagessen zu sich nehmen oder aber, wie ihre Schulkameraden, die Kernzeitbetreuung oder das Jugendbegleiterprogramm besuchen.

Spendenkonten des Fördervereins der Uhlandschule Wannweil

Bankverbindungen:
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN: DE98 6405 0000 0000 8171 14
BIC: SOLADES1REU

Vereinigte Volksbanken Böblingen
IBAN: DE13 6039 0000 0744 8100 00
BIC: GENODES1BBV    

Verwendungszweck: „Spende Sozialfonds“.


Bis zu einem Betrag von 200 € reicht es aus, wenn dem Finanzamt der Kontoauszug des Spenders vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass auf ein Konto des Fördervereins überwiesen wurde. Bei einem Betrag über 200 € erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

V. Steinmaier, Vorsitzender Förderverein der Uhlandschule Wannweil e.V.